Zu diesem Seminar hatte die Fledermausmarkierungszentrale Dresden (FMZ), die Fledermausmarkierungszentrale Bonn und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sachgebiet Tierschutz und Zentralmagazin Naturwissenschaftliche Sammlungen (MLU) eingeladen. Für die geprüften Fledermausmarkierer der FMZ ist es verpflichtend, regelmäßig an Schulungen der FMZ teilzunehmen.

 

Die Fledermausmarkierer wurden über die aktuelle Rechtslage und den Vollzug des Tierschutzes in Deutschland unterrichtet. Frau Heike Weinert, Sachgebiet Tierschutz der MLU, hat umfänglich zum Themenkomplex referiert und eine rege Diskussion mit den Teilnehmern geführt.

 

Die Fledermausmarkierungszentrale Dresden, vertreten durch Herr Dr. Ulrich Zöphel, hat aus der langjährigen und anerkannten guten fachlichen Praxis der Fledermausmarkierer berichtet Fledermausmarkierungszentrale Dresden. Die Qualität der eingesetzten Unterarm-Fledermausklammern und deren Anwendung standen insbesondere im Fokus. Mögliche Probleme durch die Markierung wurden intensiv diskutiert und fachliche Empfehlungen gegeben.

 

  • Neue Unterarmklammergröße

Ab 2017 wird von der FMZ eine neue Unterarmklammergröße mit dem Kennbuchstaben “T“ für die Markierung der Teichfledermaus und des Kleinabendseglers vergeben. Durch die neue Größe wird den Belangen des Tier- und Naturschutzes besser entsprochen.

 

Hier die aktuellen Unterarmklammergrößen, welche für Fledermaus-Projekte im Zuständigkeitsbereich der FMZ vergeben werden:

 

A – Klammer    M. myotis, N. noctula, E. serotinus

T – Klammer   M. dasycneme, N. leisleri

V – Klammer    M. daubentonii, M. nattereri, M. emarginatus, M. bechsteinii, M. brandtii,

                        B. barbastellus, P. auritus, P. austriacus, V. murinus, E. nilssonii, P. nathusii

(vormals gleiche Unterarmklammern mit Kennbuchstaben B bzw. O)

 

C – Klammer   M. alcathoe, M. mystacinus, P. pistrellus, P. pygmaeus

 

Von der Markierung ausgeschlossen: R. hipposideros

 

  • Verbleib von toten Fledermäusen

Alle heimischen Fledermäuse sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) streng geschützt. Werden sie tot aufgefunden und aufgesammelt, sind sie entsprechend § 45 Abs. 4 BNatSchG bei der von der zuständigen Behörde bestimmten Stelle abzugeben. Zuständige Stellen  entsprechend der NatSch ZustVO LSA sind in Sachsen-Anhalt: Institut für Zoologie der Martin-Luther-Universität Halle (Saale), Museum für Naturkunde am Kulturhistorischen Museum Magdeburg, Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Dessau, Museum Heineanum Halberstadt, Staatliche Vogelschutzwarte Steckby, Verwaltung des Biosphärenreservates „Mittelelbe“, Verwaltung des Nationalparks „Harz“, Verwaltung des Naturparks „Drömling“, Verwaltung des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“.

 

Genauere Ausführungen finden sich in der Fachinformation des LAU 01/2015 „Tote geschützte Tiere in Sachsen-Anhalt – Artenschutzrechtliche Anforderungen für ihre Verwendung“. Danach gilt: Totfunde der streng geschützten Arten können ohne Ausnahmegenehmigung nur von den aufgeführten, staatlich anerkannten Einrichtungen aufgenommen und für eigene Forschung oder Lehre verwendet werden.

 

Weiterhin dürfen sich in Sachsen-Anhalt auch Universitäten und Fachhochschulen, naturkundliche Museen, alle Schulen, Umweltzentren in überwiegend öffentlicher Trägerschaft, Naturschutzstationen in öffentlicher Trägerschaft und staatliche forstliche Ausbildungsstätten und Jugendwaldheime sowie private Lehreinrichtungen und Ausstellungen von Vereinen streng geschützte Exemplare aneignen, wenn zuvor eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt wurde. Der Zuständigkeitsbereich der einzelnen Behörden ist ebenfalls in der NatSch ZustVO LSA geregelt.

 

Wer im Rahmen der Ausübung des Ehrenamtes eine tote Fledermaus auffindet und bei der zuständigen Aufnahmestelle abgibt, sollte dies gleichzeitig der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mitteilen, da die Information für laufende Planungsverfahren wichtig sein kann.

 

Bei Untersuchungen im Rahmen von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen wie Artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen oder Umweltverträglichkeitsprüfungen sind getötete und gefundene Fledermäuse nach § 44 Abs. 6 BNatSchG der zuständigen Behörde (UNB) jährlich mitzuteilen.

 

Schlagopfer an Windenergieanlagen in Deutschland werden außerdem in der zentralen Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg „Dürr-Datei“ geführt. Es wird gefordert, dass auch hier die gefundenen Schlagopfer gemeldet werden.

 

Die Landesreferenzstelle für Fledermausschutz Sachsen-Anhalt arbeitet intensiv mit Herrn Dürr zusammen und visualisiert die Schlagopfer für das Land.

 

Tierschutz Homepage

 

Darüber hinaus werden Schlagopfer und phänologische Daten der Arten Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus und Zweifarbfledermaus im Projekt „Monitoring Fledermauszug Deutschland“ dargestellt. Es wird darum gebeten, sich am Monitoring-Projekt zu beteiligen.

 

  • Zur Hygiene in Winterquartieren

Personen, die Fledermauswinterquartiere betreten, werden gebeten ihr Schuhwerk und Bekleidungsgegenstände nach jeder Befahrung intensiv zu reinigen. Hierdurch soll verhindert werden, dass z.B. Pilzsporen und Mikroorganismen verschleppt werden.

 

Herr Marcus Fritze (IZW Berlin) berichtet darüber, dass die Konidien (Pilzsporen) des Pilzes Pseudogymnoascus destructans Fledermäuse, insbesondere das Große Mausohr, befallen und die Weißnasen-Krankheit verursachen. Die Pilzsporen sind sehr widerstandsfähig.

 

So wurde festgestellt, dass sich diese selbst bei Hitzeschockexperimenten mit – 80 °C und anschließender Mikrowellen-Bestrahlung nicht zerstören lassen. Auch herkömmliche alkoholische Desinfektionsmittel reichen nicht aus, um den Pilz abzutöten. Es wird trotz allem dringend empfohlen, in den Winterquartieren verwendete Kleidung, Schuhe und Equipment gründlich abzuwaschen. Eine natürliche Verbreitung, z. B. von Pilzsporen, bei Fledermäusen ist gegeben, diese sollte jedoch nicht zusätzlich durch Menschen beschleunigt werden; insbesondere nicht durch überregional tätige Fledermausschützer.

 

  • Tier- und Artenschutz in der Ostukraine

In beeindruckender Weise werden im Team um Dr. Anton Vlaschenko, Dr. Alona Prylutska & Kseniia Kravchenko mit Fachverstand und hohem persönlichen Einsatz in Kharkiv Fledermäuse gepflegt, überwintert und markiert wieder ausgewildert. Bei Abrissarbeiten fallen in großer Anzahl Tiere an, die zur Pflege- und Auswilderungsstation gebracht werden. Mehr als 2.000 Große Abendsegler wurden so in einem Winter gepflegt Fledermauspflege Ukraine.

 

Khravik

 

Für den Erhalt des Rehabilitationszentrums für Fledermäuse werden z.B. große Mengen Tierfutter benötigt. Wer die beispiellose Arbeit der Kollegen in der Ukraine unterstützen möchte, kann sich durch eine Spende über das Konto des AK Fledermäuse Sachsen-Anhalt e.V. einbringen. Die Gelder werden gesammelt und zweckbestimmt in die Ukraine transferiert.

 

Spenden-Konto:         AK Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V.

IBAN-Nr.:                    DE56 8005 3762 1894 0366 50

BIC:                            NOLADE21HAL

Stichwort:                   Fledermauspflege Ukraine

 

  • 5 Prozent-Klausel bei der Besenderung/Telemetrie von Fledermäusen

Die Teilnehmer des Seminars sprachen sich dafür aus, an der „5 Prozent-Klausel“ festzuhalten. Fledermäuse dürfen nur mit einem Sender versehen werden, der nicht schwerer ist als 5 Prozent des Körpergewichtes des Individuums. Für eine gute fachliche Praxis sind alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die den tier- und naturschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden.

 

 

 

 

 

Bernd Ohlendorf

Landesreferenzstelle für Fledermausschutz Sachsen-Anhalt

 

Marcus Fritze

AK Fledermäuse Sachsen-Anhalt e.V.

 

 

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Arbeitskreis Fledermäuse Sachsen-Anhalt e.V. 2014